Stadtjugendpfarramt Gießen

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen auf unseren Seiten! Wir wünschen dir viel Spaß beim Durchklicken und freuen uns über dein Feedback. Wäre schön, dich bei einer unserer Veranstaltungen zu treffen!

Was mache ich, wenn...
Menümobile menu

Flüchtlinge

Diakonie Hessen fordert Integrationspolitik mit langem Atem

John HelferichIm Frankfurter Hauptbahnhof stehen Helfer bereit, um Flüchtlingen zur Seite zu stehen.Im Frankfurter Hauptbahnhof stehen Helfer bereit, um Flüchtlingen zur Seite zu stehen.

Der neue Gesetzentwurf führt zu Ausgrenzung von Flüchtlingen, so die Diakonie Hessen. Deshalb fordert sie eine Integrationspolitik mit langem Atem.

„Die geplanten Gesetzesverschärfungen der Bundesregierung sind eine Ohrfeige für alle, die auf faszinierende Weise an Bahnhöfen, in Turnhallen und Zelten Flüchtlinge willkommen heißen. Statt die schnelle Aufnahme zu fördern und Integration zu ermöglichen, zielen aktuelle Planungen in Berlin auf Abwehr und Ausgrenzung. Dies ist entwürdigend für alle Beteiligten“, kritisiert Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. Am Montag war der Entwurf eines neuen „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“ bekannt geworden. „Auf die aktuellen Herausforderungen, die uns Tag für Tag vor Augen geführt werden, reagiert die Politik mit alten Konzepten, die schon in der Vergangenheit nicht funktioniert haben“, so Gern.

Gern fordert schnelle Aufteilung von Flüchtlingen auf Kommunen

Die geplanten Verschärfungen: Asylsuchende sollen künftig für bis zu sechs (statt drei) Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben können. „Diese Orte bieten keine Privatsphäre. Bei der Enge und Überfüllung kann niemand zur Ruhe kommen. Und kindgemäß sind sie auch nicht. Es fehlt an Spiel-und Betreuungsmöglichkeiten, ein ordentlicher Schulbesuch ist nicht gewährleistet“, sagt Gern. Statt die Verweildauer auf sechs Monate auszuweiten, sollten Flüchtlinge so schnell wie möglich auf die Kommunen verteilt werden, denn hier finden Ankommen und Integration statt. „Denjenigen, die bei Familien oder Bekannten unterkommen können, sollte dies erlaubt werden“, fordert der Diakonie-Chef. 

Diakonie Hessen sieht Ausweitung der „sicheren Herkunftsländer" kritisch

Auch die Ausweitung der sogenannten „sicheren Herkunftsländer“ und der Verbleib von Menschen aus diesen Ländern bis zum Abschluss des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen sieht die Diakonie Hessen kritisch. „Die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern wird nicht zur Beschleunigung der Verfahren beitragen“, betont Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Diakonie Hessen. „Sollten Asylsuchende aus diesen Ländern bis zum Abschluss des Verfahrens in den Einrichtungen bleiben müssen, wird dies zu erheblichen Spannungen führen. Aus Aufnahmeeinrichtungen würden Abschiebungszentren. Dies lehnen wir grundsätzlich ab“, sagt Lipsch. Weiterhin ist geplant, den Bargeldbedarf in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen zu ersetzen. „In den Einrichtungen gibt es –bis auf das Taschengeld –nur Sachleistungen. Was soll da noch ersetzt werden?“, fragt sich Andreas Lipsch. Zudem würde dies dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehen. Karlsruhe hatte vor drei Jahren klargestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar ist. 

Diakonie appelliert an die Verantwortlichen diesem Gesetzesentwurf so nicht zuzustimmen

Bestimmte Gruppen von Asylsuchenden sollen sogar dauerhaft vom menschenwürdigen Existenzminimum ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel Flüchtlinge, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland umverteilt wurden oder solche, die in einem anderen EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt wurden, dort aber keine Lebensperspektive haben. Ihnen würden dann nur noch Mittel zur „physischen Existenzsicherung“ gewährt. „Damit verabschiedet sich Deutschland vom Sozialstaatsprinzip und grenzt Menschen in einer bisher noch nicht da gewesenen Art und Weise von einer Grundversorgung aus“, warnt Lipsch. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Bundesregierung noch im Oktober durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft durch das bisher obligatorische Konsultationsverfahren ist offenbar nicht vorgesehen. Die Diakonie appelliert an die Verantwortlichen in Hessen und Rheinland-Pfalz, diesem Gesetzesentwurf so nicht zuzustimmen. Außerdem fordert sie beide Bundesländer auf, sich dafür einzusetzen, dass Einwände und Vorschläge zivilgesellschaftlicher Akteure gehört und Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden. „Dies ist ein wichtiger Bestandteil unserer parlamentarisch-demokratischen Grundordnung“, erinnert Diakonie-Chef Gern.

Gern und Lipsch abschließend: „Es braucht innovative Lösungen und Ansätze. Die alte Politik der Abschreckung funktioniert nicht mehr, wie die alltäglichen Bilder flüchtender Menschen in Europa mehr als deutlich machen. Was wir dringend brauchen, ist eine Integrationspolitik mit langem Atem.“

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top