Stadtjugendpfarramt Gießen

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen auf unseren Seiten! Wir wünschen dir viel Spaß beim Durchklicken und freuen uns über dein Feedback. Wäre schön, dich bei einer unserer Veranstaltungen zu treffen!

Was mache ich, wenn...
Menümobile menu

Sterbehilfedebatte

Protestanten sind gegen Sterbehilfe

Leonardo Patrizi/istockphoto.comDunkler WaldDunkler Wald

Bundesgesundheitsminister Gröhe fordert das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung. Damit will er eine Lücke im Gesetzestext schließen und Sterbehilfevereine verbieten. Passive Sterbehilfe hingegen soll erlaubt bleiben.

Steffen Kugler/BundesregierungGesundheitsminister Hermann GröheGesundheitsminister Hermann Gröhe

Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Beihilfe zum Suizid in Deutschland strafbar machen. „Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen", sagte Gröhe der Rheinischen Post. Damit zielt der EKD-Synodale auf eine Lücke im Strafgesetzbuch. Denn die Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, dasselbe gilt auch für die Beihilfe zur Selbsttötung.

Beihilfe zur Selbsttötung soll strafbar werden

Die Tötung auf Verlangen aber kann nach § 216 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wo genau die Grenze verläuft, ist oft unklar. Gröhe fordert nun, dass auch die Beihilfe zum Suizid strafbar gemacht wird. Die Abgeordneten sollen ohne Fraktionszwang abstimmen dürfen.

Mit dem Gesetzesvorhaben stellt er sich klar gegen Sterbehilfevereine wie die Schweizer Dignitas oder die Sterbehilfe Deutschland. „Ich wünsche mir, dass die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung, das Geschäftemachen, unter Strafe gestellt wird, “ so Gröhe gegenüber der Welt am Sonntag. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte bereits in der letzten Legislaturperiode die erwerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen, ist mit dem Gesetzesvorhaben aber gescheitert. Der CDU-Politiker Gröhe will jetzt noch einen Schritt weiter gehen: „Schon die vereinsmäßig organisierte nicht kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung relativiert den Wert des Lebens in inakzeptabler Weise.“ 

Evangelische Kirche lehnt Selbsttötung grundsätzlich ab

Damit liegt der Gesundheitsminister auf einer Linie mit der Evangelischen Kirche Deutschland: Diese lehnt jede Form der organisierten Suizidbeihilfe ab. Aus christlicher Perspektive sei Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen, heißt es in einer Erklärung der EKD. Die generelle Ablehnung schließe jedoch nicht aus, dass Menschen in einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer anderen Entscheidung kommen können. Ein moralisches Urteil darüber stehe niemandem zu.

Bischof von Kurhessen-Waldeck für Ausbau der Palliativmedizin

Auch der kurhessische Bischof Martin Hein hält das menschliche Leben für ein „Geschenk Gottes“ und fordert ein gesetzliches Verbot der Suizidbeihilfe. Zeitgleich spricht er sich für die passive Sterbehilfe, das Sterbenlassen todkranker Menschen und einen Ausbau der Palliativmedizin aus: „Die Erfahrung zeigt, dass der Wunsch nach dem Tod in dem Maße abnimmt, in dem Menschen nicht allein gelassen werden und sie Linderung erfahren.“

Passive Sterbehilfe
Bei der passiven Sterbehilfe verzichtet der behandelnde Arzt auf lebensverlängernde Maßnahmen, weil sie nicht gewünscht oder medizinisch nicht indiziert sind. Auch das aktive Entfernen einer bereits gelegten Magensonde gehört zur passiven Sterbehilfe. Bei der passiven Sterbehilfe ist die eigentliche Todesursache also die Krankheit des Sterbenden. Der Ethikrat plädiert dafür, die passive Sterbehilfe in „Sterbenlassen“ umzubenennen. Passive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar.

Indirekte (aktive) Sterbehilfe
Indirekte Sterbehilfe liegt vor, wenn ein Arzt in der medizinischen Versorgung Todkranker den Tod als mögliche Nebenfolge billigend in Kauf nimmt. Das Ziel der medizinischen Versorgung ist hierbei eine Verringerung des Leidens Sterbenskranker, nicht der Tod an sich. Der Tod steht als mögliche Nebenwirkung der Leidensminderung. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zulässig.

Direkte aktive Sterbehilfe
Im Gegensatz zur indirekten Sterbehilfe soll die direkte aktive Sterbehilfe den Tod herbeiführen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Altenpfleger einem Altenheimbewohner tödliche Medikamente spritzt. Selbst wenn die getötete Person dies gewünscht hat, ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Juristisch gilt eine solche Handlung je nach Motiv und Hintergrund als Tötung auf Verlangen, Totschlag oder Mord und führt zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und lebenslang.

Suizid
Die Selbsttötung ist in Deutschland straffrei.

Beihilfe zum Suizid
Da die Selbsttötung in Deutschland derzeit nicht strafbar ist, wird auch die Beihilfe zum Suizid nicht bestraft. Die Abgrenzung zur strafbaren Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) ist hier jedoch unklar. Auch andere Straftatbestände wie Totschlag (§ 212 StGB) oder unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB) könnten zutreffen.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top