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Herbstsynode 2015

Kirchliche Finanzwirtschaft wird grüner

typhoonski/istockphoto.com

Hessen-Nassau verschiebt Einführung der „Doppik“ um zwei Jahre

Die hessen-nassauische Kirchensynode hat bei ihrer Tagung in Frankfurt ein neues Gesetz für die kirchliche Haushaltsordnung beschlossen, das erstmals auch die Frage nach der Nachhaltigkeit stellt. Das 30 Seiten umfassende Regelwerk enthält in der Neufassung auch den Hinweis, in Finanzfragen nicht nur auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten, sondern auch die ökologische Verträglichkeit mit einzubeziehen. Vor allem der synodale Ausschuss für „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung“ war dafür eingetreten, dass die kirchliche Finanzplanung künftig grüner wird. Entsprechend heißt es jetzt in Paragraf 4: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushalts sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu beachten.“ Die genauen Kriterien und praktische Umsetzungsmöglichkeiten sollen dazu noch erarbeitet werden.

Die jetzt verabschiedete Haushaltsordnung stellt auch den Rahmen für das neue kaufmännische Rechnungswesen bereit, das in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bis zum Jahr 2018 flächendeckend eingeführt werden soll. Die gesamte Haushaltsführung soll damit von der bisherigen „erweiterten Kameralistik“ auf die sogenannte „Doppik“- eine Abkürzung für „Doppelte Buchführung in Konten“ – umgestellt werden. Der Wechsel zum in der Wirtschaft üblichen System soll in der Kirche vor allem für mehr Transparenz bei den Finanzen sorgen und eine bessere Übersicht über tatsächlich entstandene Kosten wie etwa bei der Gebäudenutzung ermöglichen. Zugleich entschied die Synode, das neue Verfahren zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen einzuführen. Außerdem soll die Testphase für die Einführung der Doppik noch einmal um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert werden. In Pilotprojekten waren zuvor vor allem Probleme mit Computerprogrammen aufgetreten.

 

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