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Flüchtlingskonferenz Frankfurt

Jung: Familiennachzug für Geflüchtete erleichtern

EKHN/RahnKirchenpräsident Volker Jung (3.v.l:) besucht eine von Abschiebung bedrohte Flüchtlingsfamilie im Dezember 2016.Kirchenpräsident Volker Jung (3.v.l:) besucht eine von Abschiebung bedrohte Flüchtlingsfamilie im Dezember 2016.

Vor über 350 Teilnehmern auf der ersten Flüchtlingskonferenz in Hessen-Nassau appellierte Kirchenpräsident Volker Jung, den Familiennachzug für Geflüchtete zu erleichtern. Dies helfe bei der Integration.

Darmstadt / Frankfurt, 4. Februar 2017. Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat sich dafür ausgesprochen, den Familiennachzug für Flüchtlinge zu erleichtern. Zwar seien die Flüchtlingszahlen zurückgegangen. Dennoch dauere die Not vieler Menschen in Syrien, Afghanistan, Eritrea oder in den Flüchtlingslagern in Griechenland an, sagte Jung auf der ersten Flüchtlingskonferenz der hessen-nassauischen Kirche und der Diakonie Hessen am Samstag in Frankfurt am Main. „Bei uns sind Menschen, die von ihrer Familie getrennt sind, und es ist unklar, ob und wann sie mit ihren Familien zusammenkommen können“, so Jung. Dies bewege ihn sehr. Vor allem, weil ohne Familien die Integration erfahrungemäss schwerer möglich sei. „Es geht darum, dass Menschen hier eine neue Heimat finden – egal, ob für einige Zeit oder für immer“, so Jung.  

Populismus widerstehen 

Jung warb angesichts des zunehmenden Populismus im Wahljahr dafür, dass Deutschland ein „Land bleibt, das sich vor der Not von Menschen nicht verschließt“. Gerade dies zum Thema zu machen, sei ist zurzeit wichtig. Die Gefahr sei groß, „dass wie auch immer geartete Menschenfurcht dazu führt, abzugrenzen und auszugrenzen“, so Jung. Einen guten Weg zu finden, sei auch für die Verantwortlichen in der Politik nicht leicht. Jung: „Ich hoffe, dass die vielen, die sehr verantwortungsbewusst Politik machen, sich nicht verführen lassen zu populistischer oder gar diskriminierender Rede. Ich hoffe, dass in all den schwierigen Entscheidungen, die zu treffen sind, immer wieder die Frage aufgerufen wird: Wie werden wir jedem einzelnen Menschen gerecht? Das ist die uns von Gott aufgegebene Frage, wenn wir uns ausrichten an seinem Recht und seiner Gerechtigkeit.“

Hintergrund

Flüchtlingshilfe in Diakonie und Kirche

Im Engagement für Flüchtlinge bringen sich die Diakonie Hessen, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sowie die benachbarte Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsam in vielfältiger Weise ein: durch Beratung, Vernetzung oder finanzielle Unterstützung. Zu den Angeboten gehören professionelle Beratung im Asylverfahren, die Unterbringung von Flüchtlingen, Kleiderkammern oder Fahrdienste vor allem im ländlichen Raum, damit Flüchtlinge einkaufen oder Ämtertermine wahrnehmen können. Mal wirken sie in einem breiteren bürgerschaftlichen Bündnis mit, mal formiert sich dieses Engagement unter dem Dach von Diakonie und Kirchengemeinde oder Dekanat.

1. Professionelle Beratung und Begleitung von Flüchtlingen 

Mit insgesamt 64 Personen in etwa 39 Vollzeitstellen engagieren sich Kirche und Diakonie in Hessen, Teilen von Rheinland-Pfalz und Thüringen/Schmalkalden in der professionellen Beratung von Flüchtlingen. Dazu gehört die Verfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Gießen, Büdingen und Ingelheim, unabhängige regionale Flüchtlingsberatungsstellen in 19 der 26 hessischen Gebietskörperschaften, das Zentrum für Beratung und Therapie in Frankfurt, das traumatisierten Flüchtlingen Unterstützung und Therapie ermöglicht, Beratung in der Abschiebungshaft in Ingelheim in ökumenischer Trägerschaft und die ökumenische Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt. Diese Arbeit wird in Hessen überwiegend aus kirchlichen Eigenmitteln finanziert. In Rheinland-Pfalz engagiert sich das Land mit ca. 60 Prozent der Kosten. Außerdem arbeiten fünf Flüchtlingsseelsorger in Rheinhessen, der Propstei Oberhessen, in Frankfurt, in Kirchhain und in der Abschiebungshaft in Ingelheim. Hinzu kommen noch einmal 58 Personen für die soziale Flüchtlingsbetreuung, in acht Landkreisen und den Städten Darmstadt und Ingelheim. Diese Stellen werden von den Landkreisen bzw. den Kommunen finanziert.

2. Koordination von ehrenamtlichem Engagement 

Es gibt 38 Stellen zur Koordination des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe. Tätig sind die Kolleginnen und Kollegen u.a. in Wiesbaden, in den Dekanaten Vorderer Odenwald, Kronberg und Wetterau, in den Landkreisen Gießen, Schwalm-Eder, Main-Taunus, Hersfeld-Rotenburg, Schmalkalden und Offenbach. Sie werden aus Kirchenmitteln, Stiftungsbeiträgen, Zuschüssen der Dekanate oder durch die Landkreise getragen.

3. Flüchtlingsunterbringung 

Den Landkreisen wurden von beiden Kirchen bisher rund 700 Unterkunftsplätze in kirchlichen Immobilien zur Verfügung gestellt. Rund 500 Plätze gibt es derzeit in elf kirchen- oder diakonieeigenen Unterkünften für Flüchtlinge. In Hessen sind das die Christliche Flüchtlingshilfe Egelsbach (drei Unterkünfte mit 180 Personen), das Diakonische Werk Hochtaunus in Grävenwiesbach (90 Personen), Friedrichsdorf (60 Personen), das Diakonische Werk Darmstadt-Dieburg (120 Plätze in Darmstadt). Im Laubach-Kolleg, dem Oberstufengymnasium der EKHN, wurden Plätze für 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingerichtet. In 22 Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen werden über 1.900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stationär und ambulant betreut.

4. Regionale Projekte, die Integration und Zusammenleben fördern

Es gibt aktuell rund 224 von der EKHN und der EKKW bezuschusste Projekte zur Förderung der Willkommenskultur in Gemeinden und Dekanaten. Hinzu kommen nach Schätzungen noch einmal weitere 60 Projekte in eigener finanzieller Verantwortung. In allen wirken Ehrenamtliche mit, sie werden von professionellen Kräften in den Dekanaten unterstützt. Schwerpunkte sind: Sprachkurse, Hilfe bei Gängen zu Ämtern, Hilfen bei der Bewältigung des Alltags, Ausstattung mit Nötigem, Hausaufgabenhilfe, allgemeine Willkommenskultur, Begegnungscafés, Fahrradwerkstätten mit Geflüchteten u.ä. Hinzu kommen Fortbildungsreihen zur Qualifizierung von freiwillig Engagierten und der Ausbau von Tandemprojekten.

5. Unterstützung in finanziellen Notlagen

In Einzelfällen werden Flüchtlinge auch finanziell unterstützt: z.B. um ein Gutachten zum Nachweis einer Traumatisierung zu erhalten, um nach der Anerkennung als Flüchtling das Flugticket für die im Kriegsgebiet ausharrende Kernfamilienmitglieder zu finanzieren und um rechtliche Schritte gegen behördliche Entscheidungen einzuleiten.

6. Finanzierung

EKHN, EKKW und Diakonie Hessen finanzieren die oben genannten Stellen mit insgesamt rund 1,5 Mio. Euro jährlich. Hinzu kommen 2,5 Mio. Euro Projektmittel, die die Synoden in 2014 und 2015 zur Verfügung gestellt haben. Für neue Maßnahmenpakete wurden zudem für mittelfristige Hilfen seit 2016 zusätzlich rund 27 Millionen Euro vorgesehen.

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