Stadtjugendpfarramt Gießen

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen auf unseren Seiten! Wir wünschen dir viel Spaß beim Durchklicken und freuen uns über dein Feedback. Wäre schön, dich bei einer unserer Veranstaltungen zu treffen!

Was mache ich, wenn...
Menümobile menu

Bevollmächtigung in Darmstadt

Im Fach Religion offen bleiben für andere Glaubensrichtungen

EKHN/WaldhäuserBevollmächtigungsgottesdienst in Darmstadts Stadtkirche 2017 mit Ulrike ScherfBevollmächtigungsgottesdienst in Darmstadts Stadtkirche 2017 mit Ulrike Scherf

Rund 100 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind in Darmstadt eingeführt worden. Für die Stellvetretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf geht es nun darum, im Unterricht nicht nur Fakten zu vermitteln, sondern Religion auch ganz authentisch zu zeigen: eine riesige Herausforderung.

Bildergalerie

Ulrike Scherf predigt im Bevollmächtigungsgottesdienst Bevollmächtigungsfeier 2017 in Darmstadt mit Ulrike Scherf Bevollmächtigungsgottesdienst in Darmstadts Stadtkirche 2017 Bevollmächtigungsgottesdienst in Darmstadts Stadtkirche 2017 mit Ulrike Scherf
EKHN/WaldhäuserBevollmächtigungsfeier 2017 in DarmstadtBevollmächtigungsfeier 2017 in Darmstadt

Darmstadt, 25. Oktober 2017. Rund 100 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am Mittwoch (25. Oktober) in der Darmstädter Stadtkirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen die Stellvertretende hessen-nassauische Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf die so genannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer, von denen etwa die Hälfte aus den südhessischen Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Bergstraße und Odenwald kommt, dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Unterrichtserlaubnis.

Stellvertretende Kirchenpräsidentin: Gelebte Religiosität kennen lernen

Nach Worten der hessen-nassauischen Stellvertretenden Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf gehe es im Religionsunterricht neben der Vermittlung von Sachwissen auch darum, dass junge Menschen „mit authentisch gelebter Religiosität in Kontakt“ kommen. Nur so könnten sie ihre „eigene religiöse Identität finden - in Aneignung oder Abgrenzung“, sagte Scherf in ihrer Predigt im Bevollmächtigungsgottesdienst. Wichtig bleibe gerade in einer Welt, die von vielfältigen Glaubensformen geprägt sei, die Bindung an die eigene Religionsgemeinschaft. Nur von einem reflektierten eigenen Standpunkt aus sei auch der Dialog mit anderen Religionen möglich. Deshalb bleibe es wichtig, den konfessionellen Religionsunterricht nicht „abzuschotten“, sondern offen zu halten für Begegnungen mit anderen Glaubensrichtungen und Religionen, so Scherf.

Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 250 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsame Religionspädagogische Institut in Marburg mit seinen regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN hat rund 1,6 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt.

 

 

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top