Stadtjugendpfarramt Gießen

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen auf unseren Seiten! Wir wünschen dir viel Spaß beim Durchklicken und freuen uns über dein Feedback. Wäre schön, dich bei einer unserer Veranstaltungen zu treffen!

Was mache ich, wenn...
Menümobile menu

Jugendliche

Großstädte wollen nachts ein Alkohol-Verkaufsverbot

Esther StoschAlkoholflaschen in einer Bar

Es ist eine Initiative gegen den Missbrauch von Alkohol - ein nächtliches Verkaufsverbot soll dem sogenannten Koma-Saufen bei Jugendlichen vorbeugen.

Elf Großstädte in Deutschland fordern ein nächtliches Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken außerhalb von Kneipen und Restaurants. Wegen Problemen mit übermäßigem Alkoholkonsum von Jugendlichen solle der „freie Verkauf von Alkohol rund um die Uhr eingeschränkt werden“, teilten die Städte und das Deutsche Forum für Kriminalprävention in Wiesbaden mit. Eine entsprechende Regelung gebe es etwa in Baden-Württemberg. Diese habe sich bewährt.

In dem Bundesland darf seit März 2010 zwischen 22 und fünf Uhr kein Alkohol an Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten verkauft werden. Die Städte erklärten nun, das Problem des Koma-Trinkens habe in den vergangenen Jahren nicht weiter zugenommen. Dennoch seien Schritte gegen den Missbrauch notwendig. Es müsse stärker darauf gedrängt werden, dass Minderjährige nicht unrechtmäßig Alkohol an Supermärkten und Kiosken erwerben könnten. Auch müsse die Weitergabe von Alkoholika innerhalb einer Clique durch Volljährige an minderjährige Freunde mit Bußgeldern geahndet werden.

In der hessischen Landeshauptstadt trafen sich Vertreter der Städte Augsburg, Bonn, Bremen, Chemnitz, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Hannover, Koblenz, Leipzig, Lübeck, Ludwigshafen, Offenbach, Potsdam, Stuttgart und Wiesbaden. Sie haben sich eigenen Angaben zufolge zu dem Städtenetzwerk Kriminalprävention zusammengeschlossen.

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top